Umsatz­steuer­be­freiung (Null­steuersatz) und EAG-Investitions­­zuschuss für Photovoltaik-Anlagen und Strom­speicher

Bei Lieferungen, Käufen innerhalb der Gemeinschaft, Einfuhr und Installation von Photovoltaikmodulen in bestimmten Gebäuden mit einer begrenzten Leistung von 35 kWp oder weniger entfällt die Umsatzsteuer ab dem 1. Januar 2024 (befristet bis zum 31. Dezember 2025) (Absatz 28). ). (62) UstG, 1994). Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in den FAQs des Bundesfinanzministeriums und in den Häufig gestellten Fragen der Bundesschatzkammer.

§ 28 Abs. 62 UStG 1994 sieht vor, dass ab dem 1. Januar die Lieferung, innergemeinschaftliche Bestellung, Einfuhr und Montage von Photovoltaikmodulen eingeschränkt werden. Ab Januar 2024 wird es keine Umsatzsteuer mehr geben.

Als österreichischer Kunde erhalten Sie Preise ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird im Warenkorb angezeigt. Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen daraufhin zu prüfen, ob ein Steuersatz von Null gilt.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein

  • Schmale Photovoltaikanlagenleistung (gesamt) nicht mehr als 35 kW (Spitze).
  • Photovoltaikanlagen werden von Betreibern an oder in der Nähe bestimmter Gebäude betrieben.
  • Weitere Voraussetzung ist, dass für die betreffende Photovoltaikanlage bis zum 31.12.2023 kein Antrag auf Investitionszuschüsse nach dem Energieverbesserungsgesetz (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021 in der jeweils geltenden Fassung, gestellt wird. es sei denn, sie wird abgelehnt oder der Inbetriebnahmetermin wurde nicht eingehalten.

Weitere Details und häufig gestellte Fragen können Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen entnehmen: FAQs Bundesministerium für Finanzen oder unter https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/umsatzsteuerbefreiung-und-eag-investitionszuschuss

Zusammenfassend

Für Lieferungen mit 0 % ermäßigter Umsatzsteuer gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Wenn Sie bzw sollte Ihre Bestellung nicht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen, können wir Sie per E-Mail über das weitere Vorgehen informieren.

Bei unrichtigen Angaben zu den von Ihnen übermittelten Daten oder aufgrund nachträglicher Änderungen gesetzlicher Regelungen muss die Mehrwertsteuer berechnet werden, wir sind verpflichtet, diese nachträglich in Rechnung zu stellen.

Für die Richtigkeit der oben genannten Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Es gelten die rechtlichen Bestimmungen.

Stand: 28.12.202

Formular

Zum Nachweis der Einhaltung der erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung und im Sinne der pagatorischen Nachvollziehbarkeit wird sinngemäß auf die Vorgaben für die Förderung gemäß EAG und die Netzdienstleistungsverordnung Strom 2012 verwiesen.

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(Bestätigung durch Auftraggeber:innen)