Standard Passwörter

Standard Passwörter

Bei Kauf einer neuen Kamera haben die verschiedenen Hersteller für den Erstzugriff vordefinierte Passwörter vergeben. Wir haben hier mal ein Liste mit den wichtigsten Standardpasswörter zusammengestellt. Diese Liste der offiziellen Passwörter soll Ihnen helfen, bei Kauf einer neuen Kamera auf diese erstmalig zugreifen zu können.

Passwortliste

  • ACTi: admin/123456 oderAdmin/123456
  • American Dynamics: admin/admin oder admin/9999
  • Arecont Vision: kein Passwort
  • Avigilon: Erstmalig admin/admin, changed to Administrator/<blank> in later firmware versions
  • Axis: Traditionally root/pass, new Axis cameras require password creation during first login (though root/pass may be used for ONVIF access)
  • Basler: admin/admin
  • Brickcom: admin/admin
  • Canon: root/camera
  • Cisco: No default password, requires creation during first login
  • Dahua: admin/admin
  • Digital Watchdog: admin/admin
  • DRS: admin/1234
  • DVTel: Admin/1234
  • DynaColor: Admin/1234
  • FLIR: admin/fliradmin
  • FLIR (Dahua OEM): admin/admin
  • Foscam: admin/<blank>
  • GeoVision: admin/admin
  • Grandstream: admin/admin
  • Hikvision: Erstmalig admin/12345, but firmware 5.3.0 and up requires unique password creation
  • Honeywell: admin/1234
  • Intellio: admin/admin
  • IQinVision: root/system
  • IPX-DDK: root/admin or root/Admin
  • JVC: admin/jvc
  • March Networks: admin/<blank>
  • Mobotix: admin/meinsm
  • Northern: Previously admin/12345, but firmware 5.3.0 and up requires unique password creation
  • Panasonic: Previously admin/12345, but firmware 2.40 requires username/password creation
  • Pelco Sarix: admin/admin
  • Pixord: admin/admin
  • Reolink: admin/<blank>
  • Samsung Electronics: root/root or admin/4321
  • Samsung Techwin (old): admin/1111111
  • Samsung (new): Erstmalig admin/4321, but new firmwares require unique password creation
  • Sanyo: admin/admin
  • Scallop: admin/password
  • Sentry360 (mini): admin/1234
  • Sentry360 (pro): none
  • Sony: admin/admin
  • Speco: admin/1234
  • Stardot: admin/admin
  • Starvedia: admin/<blank>
  • Trendnet: admin/admin
  • Toshiba: root/ikwd
  • VideoIQ: supervisor/supervisor
  • Vivotek: root/<blank>
  • Ubiquiti: ubnt/ubnt
  • Uniview: admin/123456
  • W-Box: admin/wbox123
  • Wodsee: admin/<blank>
Sonderförderungen Wohnbau – Sicheres Wohnen

Sonderförderungen Wohnbau – Sicheres Wohnen

Förderung des Landes Steiermark

Die steirische Landesregierung fördert die Errichtung eines Alarmsystems mit der Klassenbezeichnung Privat/Standard PS gemäß OVE-Richtlinie R 2,  welche die Sicherheitsnorm EN50130-Serie bzw. EN 50131-Serie erfüllt, mit 25% bzw. bis max. € 500,-. Diese Richtlinie tritt mit 1. Februar 2017 in Kraft. Die Sonderförderung soll bis 31.12.2017 durchgeführt werden, kann aber je nach Verbrauch der zur Verfügung stehenden Mittel auch schon früher auslaufen.

Was wird gefördert?

Ziel dieser Sonderförderung ist, die Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen (Einbruch hemmende Türen und Einbruch hemmende Fenster, Alarmanlagen, Anlagen zur Videoüberwachung) im Wohnbereich zu unterstützen.

Wer bekommt eine Förderung?

Um die Förderung können natürliche Personen, die Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte, (Haupt)Mieter oder Nutzungsberechtigte des zu fördernden Eigenheimes bzw. der zu fördernden Wohnung in einem Mehrfamilienwohnhaus sind, ansuchen.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

  • Die Benützungsbewilligung/Fertigstellungsanzeige muss sowohl beim Eigenheim als auch bei der Wohnung im Mehrfamilienwohnhaus vorliegen.
  • Die zu fördernden Wohnungen müssen ständig (mit Hauptwohnsitz!) bewohnt werden.
  • Allfällige behördliche Bewilligungen für die Errichtung bzw. für den Einbau der Sicherheitsmaßnahmen sind von der Antragstellerin/vom Antragsteller einzuholen.
  • Es dürfen nur zertifizierte bzw. zugelassene Produkte/Anlagen eingebaut werden.
  • Das ausführende Unternehmen hat beim Tausch von Fenstern und Türen die Übereinstimmung mit der ÖNORM EN 14351-1 in Verbindung mit ÖNORM EN 1627 sowie den fachgerechten Einbau der Fenster bzw. Türe(n) gemäß den Herstellerangaben zu bestätigen.
  • Alarmanlagen mit der Klassenbezeichnung Privat/Standard PS müssen nach OVE-Richtlinie R 2 in Verbindung mit ÖNORM EN 50130-Serie bzw. ÖNORM EN 50131-Serie und Anlagen zur Videoüberwachung müssen gemäß der OVE-Richtlinie R 9 geplant und errichtet werden. Darüber hinaus hat das ausführende Fachunternehmen über eine entsprechende Gewerbeberechtigung zu verfügen und den fachgerechten Einbau der Alarmanlage gemäß der OVE-Richtlinie R 2 bzw. der Anlage zur Videoüberwachung gemäß OVE-Richtlinie R 9 zu bestätigen.
  • Die Rechnungen müssen ab 1. Februar 2017 ausgestellt worden sein.
  • Für Sicherheitsmaßnahmen die im Rahmen dieser Sonderförderung gefördert werden, kann keine weitere Wohnbauförderung gewährt werden.

Worin besteht die Förderung?

Die Förderung besteht in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrages (Zuschusses). Der Förderungsbeitrag (Zuschuss) kann nur einmal nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gewährt werden.Diese Sonderförderung ist, sofern die Budgetmittel in ausreichendem Maß vorhanden sind, bis 31.12.2017 begrenzt.


Quelle: http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12562041/113383994/

Wie entsorge ich meine Lampen?

Wie entsorge ich meine Lampen?

Glühlampen
Bitte entsorgen Sie Glühlampen über den Hausmüll. Glühlampen gehören nicht in den Glascontainer, da die feinen Drähte bei der Glasaufbereitung nur sehr schwer vom Glas zu trennen sind.

Kompakt-Leuchtstofflampen 
Kompakt-Leuchtstofflampen sind Energiesparlampen und gehören nicht in den Hausmüll. Sie enthalten geringe Mengen an Quecksilber. Obwohl diese geringe Menge an Quecksilber für den Nutzer der Lampen völlig unbedenklich ist, müssen sie separat gesammelt und entsorgt werden. So wird gewährleistet, dass wertvolle Bestandteile der Lampen wie Glas und Metall nicht verloren gehen. Sie können Energiesparlampen kostenlos an örtlichen Sammelstellen oder Recycling-Zentren entsorgen.

Halogenlampen
Bitte entsorgen Sie Halogenlampen über den Hausmüll. Halogenlampen gehören nicht in den Glascontainer, da die feinen Drähte bei der Glasaufbereitung nur sehr schwer vom Glas zu trennen sind.

Halogen-Metalldampflampen
Halogen-Metalldampflampen sind Energiesparlampen und gehören nicht in den Hausmüll. Sie enthalten geringe Mengen an Quecksilber. Obwohl diese geringe Menge an Quecksilber für den Nutzer der Lampen völlig unbedenklich ist, müssen sie separat gesammelt und entsorgt werden. Weiterhin wird so gewährleistet, dass wertvolle Bestandteile der Lampen wie Glas und Metall nicht verloren gehen. Sie können Energiesparlampen kostenlos an örtlichen Sammelstellen oder Recycling-Zentren entsorgen.

LEDs
LEDs enthalten keine Schadstoffe. Sie haben eine lange Lebensdauer und sind praktisch wartungsfrei. Bitte entsorgen Sie diese nach den Vorschriften, die für die Geräte gelten, in die sie eingebaut sind. Separate LEDs können über den Hausmüll entsorgt werden.

Leuchtstoffröhren
Leuchtstoffröhren sind Energiesparlampen und gehören nicht in den Hausmüll. Sie enthalten geringe Mengen an Quecksilber. Obwohl diese geringe Menge an Quecksilber für den Nutzer der Lampen völlig unbedenklich ist, müssen sie separat gesammelt und entsorgt werden. Weiterhin wird so gewährleistet, dass wertvolle Bestandteile der Lampen wie Glas und Metall nicht verloren gehen.  Sie können Energiesparlampen kostenlos an örtlichen Sammelstellen oder Recycling-Zentren entsorgen.

Neon-Lampen
Neon-Lampen sind Energiesparlampen und gehören nicht in den Hausmüll. Sie müssen separat gesammelt und entsorgt werden. Weiterhin wird so gewährleistet, dass wertvolle Bestandteile der Lampen wie Glas und Metall nicht verloren gehen. Sie können Energiesparlampen kostenlos an örtlichen Sammelstellen oder Recycling-Zentren entsorgen.

Die 7 Todsünden beim Kauf einer Videoüberwachung

Die 7 Todsünden beim Kauf einer Videoüberwachung

Veraltete, drahtlose Systeme, eine Aufzeichnung über die Cloud oder Billig-Gadgets – bei der Auswahl und Installation einer Videoüberwachungsanlage passieren häufig Fehler.

  1. Billigtechnik und Gadgets kaufen
    Was nichts kostet, ist nichts wert! Das gilt vor allem im Videoüberwachungsbereich. Günstige Geräte und Gadgets zeichnen oft nur verzögert, unscharf oder in Bruchteilen auf und die Lebensdauer lässt zu wünschen übrig. Achten Sie unbedingt auf Markenware und im Außenbereich auf ein Aluminiumgehäuse.
  2. Funk- und WLAN-Kameras verwenden
    Professionelle Videoüberwachungssysteme müssen verkabelt sein, da drahtlose Kameras sehr leicht gestört oder „lahmgelegt“ werden können.
  3. Analoge PAL-TV-Überwachungskameras in SD-Auflösung einsetzen
    Bereits seit vier Jahren wird eine HD-Auflösung, deren Detailerkennung fünf Mal höher ist als bei SD, als Standard in der Videoüberwachung gesehen. Bei der Verwendung einer veralteten Technologie ist die Auflösung zu gering und bei Bewegung wird das Bild noch unschärfer.
  4. Aufzeichnung im Internet, in einer Cloud und auf dem heimischen PC
    Eine Videoüberwachung setzt einen Langzeitrekorder oder extra PC voraus. Alle anderen Optionen sind nicht sicher genug bzw. praktikabel.
  5. Brennweite und Blickwinkel sind nicht optimal
    Für jede Anforderung gibt es die passende Kamera. Grundsätzlich sind folgende Optionen zu unterscheiden: Nahbereich 2 – 5 m, mittlerer Bereich 3 – 10 m, Fernbereich 8 – 15 m, mittlerer Fernbereich bis 25 m, Super-Fernbereich bis 40 m.
  6. Falsche Bauform und Nachtsicht ausgewählt
    Dass man eine Innenkamera nicht für den Außenbereich einsetzen sollte, liegt eigentlich auf der Hand. Doch auch bei Nachtsichtkameras gibt es unterschiedliche Stärken, welche auf Ihre Anforderungen angepasst werden müssen.
  7. Kameras falsch installiert
    Je niedriger, desto besser. Denn aus der Vogelperspektive werden Gesichter schwieriger erkannt und auch die Nachtsicht funktioniert nicht wie gewünscht. Grundsätzlich darf die Kamera nur so hoch hängen, wie die Entfernung zum Überwachungsbereich, plus 1,5 Meter. Bei einer gewünschten Gesichts- oder Kennzeichenerkennung, müssen die Bereiche meist gesondert erfasst werden. Auch im HD Bereich darf die maximale Überwachungsbreite 7 Meter (bei Fahndungsbildern) bzw. 13 Meter (bei Kennzeichenerkennung und Personenwiedererkennung) nicht überschreiten.

Daher vertrauen wir ausschließlich auf